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Die Duma schlug vor, Reiseveranstalter zur Ausstellung elektronischer Touren zu verpflichten

Die Abgeordneten schlugen vor, der Staatsduma einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Reiseveranstalter verpflichtet, Informationen über Gutscheine in eine einheitliche Informationsdatenbank für elektronische Gutscheine einzugeben. Die entsprechenden Dokumente wurden in der elektronischen Datenbank der Staatsduma veröffentlicht.

 

 

„Der Entwurf des Bundesgesetzes schlägt vor, Änderungen am Bundesgesetz vom 24. November 1996 Nr. 132-FE „Über die Grundlagen der Tourismusaktivitäten in der Russischen Föderation“ (im Folgenden „Gesetz“ genannt) vorzunehmen, um die staatliche Regulierung des Tourismus zu verbessern Aktivitäten und im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, das wirksame Funktionieren des Systems sicherzustellen“, heißt es in dem Dokument.

Wenn dieses Projekt angenommen wird, müssen Reiseveranstalter und Reisebüros möglicherweise elektronische Gutscheine erstellen und die Informationen dann im System „Elektronische Gutscheine“ veröffentlichen. Tun Unternehmen dies nicht, werden sie aus dem Bundesregister ausgeschlossen.

„Der Entwurf des Bundesgesetzes sieht vor:

  • Reiseveranstalter und Reisebüros verpflichten, eine elektronische Reise zu erstellen und Informationen darüber im System zu veröffentlichen;
  • das Gesetz um eine solche Grundlage für den Ausschluss von Informationen über einen Reiseveranstalter aus dem einheitlichen Bundesregister der Reiseveranstalter zu ergänzen, da der Reiseveranstalter gegen das Verbot verstößt, ein touristisches Produkt zu verkaufen, ohne einen elektronischen Gutschein zu erstellen und Informationen darüber zu veröffentlichen das System;
  • die Verpflichtung des Reisevermittlers festlegen (für den Fall, dass der Reiseveranstalter dem Reisevermittler, der im Namen des Reiseveranstalters das vom Reiseveranstalter generierte touristische Produkt verkauft, das Recht eingeräumt hat, in das einheitliche Informationssystem einzutreten). elektronische Gutscheine (die für die Erstellung elektronischer Gutscheine erforderlichen Informationen) einen beglaubigten Auszug aus dem System auszustellen, der die Bedingungen des entsprechenden Kaufvertrags für ein touristisches Produkt enthält;
  • genehmigen die Erhebung von Gebühren durch den Systembetreiber vom Reiseveranstalter für die Einstellung einer elektronischen Reise in das System, um das Funktionieren des Systems und seine Entwicklung sicherzustellen (festgelegt durch das zuständige Bundesorgan), die Höhe und das Verfahren der Erhebung davon werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt;
  • sehen eine Verwaltungshaftung für den Verkauf eines Tourismusprodukts vor, ohne einen elektronischen Gutschein zu erstellen und Informationen darüber im System zu veröffentlichen“, heißt es in der Begründung.

Der Gesetzentwurf stellt außerdem fest, dass die vorgeschlagenen Änderungen den Schutz der Interessen der Verbraucher touristischer Dienstleistungen verbessern und auch dazu beitragen werden, die Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu verbessern.

Quelle: trn-news.ru

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