Touristen, die am 18. April am Flughafen St. Petersburg Pulkovo ankamen, um einen iFly-Flug nach China zu nehmen, wurde der Flug verweigert.
Laut iFly beantragten am 18. April Dutzende Russen, die nicht auf der Passagierliste standen, den Check-in für den Flug F7-9897 auf der Strecke St. Petersburg (Pulkovo) – Haikou (China). Die Tickets der Touristen waren ungültig.
Die Touristen hatten Gutscheine der Reiseveranstalter Good Time, Planet Travel und TUI Russia. Quellen zufolge kauften die Anbieter diese Tickets wiederum von Sanya Wealth, die vom Hauptkunden des Fluges, Tempus Tour, ein Sitzplatzkontingent auf dem Flug kaufte.
Nach Angaben der Reiseveranstalter erhalten Touristen in naher Zukunft das volle Geld für ihren gestörten Urlaub.
Wie der Pressedienst von TUI Russia berichtete, wurde sofort die Entscheidung getroffen, die Mittel zurückzugeben, sobald das Unternehmen erfuhr, dass seine Touristen nicht von St. Petersburg nach Hainan flogen. Nach Angaben von TUI befinden sich 25 Kunden des Unternehmens in dieser Situation.
Andere Reiseveranstalter hielten sich bislang mit offiziellen Stellungnahmen zurück. Informierten Quellen zufolge versprachen die Anbieter den Touristen jedoch, den vollen Preis des Reisepakets innerhalb der nächsten 10 Tage zurückzuerstatten.
Auch Rotourism äußerte sich offiziell zur Situation mit russischen Touristen, die nicht nach Hainan geflogen sind. Hier ist die vollständige Mitteilung der Abteilung:
Im Zusammenhang mit der Annullierung von Flügen für Touristen von St. Petersburg nach Haikou (VR China) am 18. April 2019 informiert das Föderale Tourismusamt:
Das Bundesamt für Tourismus hat die Fluggesellschaft IFly und die Reiseveranstalter umgehend um Informationen zur aktuellen Situation gebeten, um die aktuelle Situation und die zur Lösung ergriffenen Maßnahmen zu klären. Es wurden auch offizielle Anfragen an sie gerichtet.
Nach derzeit vorliegenden Informationen sollen mehr als 130 russische Touristen auf die Insel geflogen sein. Hainan konnten den kostenpflichtigen Flugtransport nicht nutzen, da sie nicht auf der Passagierliste dieses Fluges standen.
Gleichzeitig wurde nach Angaben der Reiseveranstalter das Geld für das touristische Produkt vollständig von ihnen an den chinesischen Gastgeber gezahlt. In der aktuellen Situation werden Reiseveranstalter ihren Verpflichtungen gemäß den Vertragsbedingungen für den Verkauf touristischer Produkte vollständig nachkommen.
Das Bundesamt für Tourismus behält die Lage unter Kontrolle und steht in ständigem Kontakt mit dem Luftverkehrsbundesamt, Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern. Eine entsprechende Beschwerde wurde an die chinesischen Behörden gerichtet.
Das Bundesamt für Tourismus klärt alle Umstände des Vorfalls. Eine erste Lageanalyse zeigt, dass die Ursache des Vorfalls eine mehrstufige Vermittlerkette zwischen Reiseveranstaltern, Gastgebern und Fluggesellschaften gewesen sein könnte.
Das Bundesamt für Tourismus macht Touristen darauf aufmerksam, dass gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation der Auftragnehmer (Reiseveranstalter oder Reisebüro) verpflichtet ist, spätestens 24 Stunden vor Reiseantritt zu informieren, wenn ein Verbraucher außerhalb des Territoriums Russlands reist des Reiseteilnehmers verpflichtet, dem Verbraucher ein Ticket auszuhändigen, das das Recht auf Beförderung (einschließlich Charter) zum Zielort und zurück bestätigt. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung haftet gegenüber dem Touristen der Reiseveranstalter, der das touristische Produkt geschaffen und die entsprechenden Leistungen von Dritten eingekauft hat.
Quelle: trn-news.ru