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Der bezahlte Check-in für Pobeda-Flüge im Ausland ist eine illegale Anforderung

Aufgrund der Einführung von Anmeldegebühren für Flüge an ausländischen Flughäfen hat die Moskauer Staatsanwaltschaft für interregionalen Verkehr (MMTP) Klage gegen Pobeda Airlines eingereicht. Dies wurde von MMTP-Oberassistentin Ekaterina Korotkova berichtet.

 

 

"Moskau Die Staatsanwaltschaft für die Aufsicht über die Umsetzung der Gesetze zum Luft- und Wasserverkehr hat bei Kontrollen anhand von Meldungen im Internet sowie aufgrund von Bürgeranfragen rechtswidrige Forderungen von Pobeda Airlines an Passagiere aufgedeckt. So ist in den Regeln für die Beförderung von Passagieren und Gepäck, die auf der offiziellen Website der Fluggesellschaft veröffentlicht sind, eine Gebühr von 25 Euro für Passagiere bei der Registrierung für Flüge auf Flughäfen im Ausland festgelegt“, bemerkte Ekaterina Krotkova.

Darüber hinaus ist sie der Ansicht, dass die Staatsanwaltschaft zur Beseitigung der Verstöße eine Klageschrift an das Bezirksgericht Schtscherbinsky gerichtet hat, um die konkrete Forderung der Fluggesellschaft als rechtswidrig anzuerkennen und eine Verpflichtung aufzuerlegen, sie von den Regeln der Fluggesellschaft, der Stadt Moskau, auszuschließen Das berichtet die Nachrichtenagentur.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Billigfluggesellschaft Pobeda ab dem 28. Oktober den kostenpflichtigen Check-in an ausländischen Flughäfen eingeführt hat. Für die Fluggesellschaft war dies ein erzwungener Schritt, um die Ticketpreise nicht zu erhöhen. Der Billigflieger wandte sich mit dem Vorschlag an das Verkehrsministerium, an Flughäfen Registrierungsgebühren einzuführen.

 

Quelle: trn-news.ru

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