Heute, am 25. April, hat das Schtscherbinsky-Gericht in Moskau den bezahlten Check-in für Flüge von Pobeda Airlines an ausländischen Flughäfen nicht storniert.
„Das Bezirksgericht Shcherbinsky lehnte es ab, der Klage der Moskauer Interregionalen Verkehrsstaatsanwaltschaft gegen LLC stattzugeben „Pobeda Airlines“, sagte ein Vertreter des Gerichts, berichtet TASS.
Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Entscheidung noch nicht in Kraft getreten ist und in der vorgeschriebenen Weise beim Moskauer Stadtgericht Berufung eingelegt werden kann.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Billigfluggesellschaft Pobeda ab dem 28. Oktober den kostenpflichtigen Check-in an ausländischen Flughäfen eingeführt hat. Wie die Fluggesellschaft damals erklärte, handelte es sich bei dieser Maßnahme um einen erzwungenen Schritt, um die Ticketpreise nicht zu erhöhen.
Wenig später schlug Pobeda Airlines dem Verkehrsministerium vor, an russischen Flughäfen eine Registrierungsgebühr einzuführen, was jedoch abgelehnt wurde.
Quelle: trn-news.ru