Das Shcherbinsky-Gericht in Moskau hat eine Klage der Moskauer Interregionalen Verkehrsstaatsanwaltschaft (MMTP) wegen der Einführung von Registrierungsgebühren für Flüge an ausländischen Flughäfen durch Pobeda Airlines zur Prüfung angenommen.
„Die Klageschrift Moskaus Der Antrag der Staatsanwaltschaft für interregionalen Transport an Pobeda Airlines LLC wurde zur Prüfung angenommen. Die Vorbereitung der Klage gegen Pobeda Airlines LLC ist für den 28. Januar um 14:00 Uhr Moskauer Zeit geplant“, sagte das Gericht, berichtet TASS. Gleichzeitig wurde die Klage im Dezember 2018 vom Gericht eingestellt, damit die Staatsanwaltschaft die darin begangenen Verstöße korrigieren kann.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Billigfluggesellschaft Pobeda ab dem 28. Oktober den kostenpflichtigen Check-in an ausländischen Flughäfen eingeführt hat. Wie die Fluggesellschaft damals erklärte, handelte es sich bei dieser Maßnahme um einen erzwungenen Schritt, um die Ticketpreise nicht zu erhöhen. Gleichzeitig ist die Fluggesellschaft mit den Behauptungen der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden, da „die Einführung einer Gebühr für die Registrierung durch einen Agenten am Flughafen eine seit langem weltweit übliche Praxis ist“ und „die Einbeziehung der Kosten falsch ist“. des Registrierungsservices im Tarif, wenn Kunden Geld sparen und sich selbst registrieren möchten“, berichtet Interfax.
Nach Angaben des Unternehmens registrieren sich bereits rund 85% aller Pobeda-Kunden, die von ausländischen Flughäfen fliegen, kostenlos online.
Quelle: trn-news.ru