Der Verband der Reiseveranstalter Russlands (ATOR) teilte mit, dass Hotels in Israel für russische Touristen die obligatorische Vorlage der B2-Kontrollbeilage eingeführt haben, die sie bei der Einreise in das Land erhalten. Bei Vorlage dieses Dokuments sind Ausländer von der Zahlung befreit MwSt.
Die Neuerung gilt für russische Touristen, die mit der Kontrolleinlage B2 sowie B/2-, B/3- und B/4-Visa in das Land einreisen, sofern der Anbieter über die Passdaten des Touristen verfügt. Dieses Dokument muss während der gesamten Reise und auch nach deren Beendigung aufbewahrt werden.
„Dieses Dokument bestätigt, dass ein Gast des Landes ein Tourist ist. Diese Beilage kann auch am Ende der Reise nützlich sein, um Ihre Reisehistorie zu bestätigen“, sagten Vertreter des israelischen Tourismusministeriums.
Laut ATOR haben Hotels in Israel am 25. Oktober eine neue Regelung eingeführt, und wenn Ausländer dieses Dokument nicht vorlegen können, hat das Hotel das Recht, Mehrwertsteuer in Höhe von 17% zu erheben. Bisher zahlten Touristen keine Mehrwertsteuer, und Hotels wiederum verlangten das Dokument nicht von ihnen. Mittlerweile ist dieses Verfahren verpflichtend geworden.
Nach israelischem Recht unterliegen touristische Dienstleistungen keiner Mehrwertsteuer: Speisen, Getränke, Übernachtungen in Hotels, Schwimmbad, Autovermietung, Transfers bei Ausflügen usw.
Quelle: trn-news.ru