Am Donnerstag, 27. Februar, Rotourism schließlich gab bekannt, dass in Italien, der Republik Korea und dem Iran eine Gefahr für die Sicherheit von Leben und Gesundheit von Touristen besteht, die mit zunehmenden Infektionsfällen mit einer neuen Coronavirus-Infektion verbunden ist. Die Agentur forderte die Reiseveranstalter auf, damit aufzuhören Verkäufe in die Richtung.
Nach Angaben des Föderalen Tourismusamtes sollten russische Touristen daher Vorkehrungen treffen, um eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus zu verhindern; alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die persönliche Sicherheit zu gewährleisten; Verlassen Sie das Gelände von Hotelkomplexen und anderen Orten des vorübergehenden Aufenthalts (Unterkunft) nicht, es sei denn, es handelt sich um einen vom Reiseveranstalter organisierten Transfer zum Abflughafen (Abflugort).
"Russisch Reiseveranstalter, Reisebüros: Bildung und Verkauf touristischer Produkte aussetzen, sowie bestimmte touristische Dienstleistungen für die Italienische Republik, die Republik Korea und die Islamische Republik Iran vorübergehend, bis sich die epidemiologische Situation in diesen Ländern normalisiert“, heißt es in einer Erklärung des Ministeriums.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass Reisebüros russische Touristen, die Vereinbarungen über den Verkauf von Tourismusprodukten mit der Italienischen Republik, der Republik Korea und der Islamischen Republik Iran abgeschlossen haben und/oder einen Abschluss planen, über die aktuelle epidemiologische Situation in informieren müssen diese Länder, das Verfahren zum Ändern (Ersetzen von Reisezielen (Orten), Ruheorten), Umplanungen von Reisen usw.
„Rosturizm erinnert Reiseveranstalter und Reisebüros daran, dass russische Touristen unter den gegenwärtigen Umständen das unbedingte Recht haben, die Kündigung des Vertrags über den Verkauf eines touristischen Produkts oder eine Änderung seiner Bedingungen aufgrund einer wesentlichen Änderung der Umstände, von denen die Parteien ausgegangen sind, zu verlangen.“ beim Abschluss (Verschlechterung der Reisebedingungen usw.) (Artikel 10, 14 des Gesetzes Nr. 132-FZ, Art. 451 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation). Bei Beendigung einer solchen Vereinbarung vor Reiseantritt ist der Tourist und (oder) der andere Kunde berechtigt Es wird ein Geldbetrag zurückerstattet, der dem Gesamtpreis des touristischen Produkts entspricht, und nach Beginn der Reise - ein Teil davon in einem Betrag, der proportional zu den Kosten der dem Touristen nicht erbrachten Dienstleistungen ist (Artikel 14 des Gesetzes Nr. 132-FZ)“, betonte Rostourism.
Quelle: trn-news.ru